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Luginger Steuerberatung

Mandanten-Information

von admin | Jun 7, 2021

Mandanten-Information

Das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen hat mit Erlass vom 02. Juni 2021 ein Wahlrecht zur Besteuerung von PV-Anla­gen einge­führt. In allen noch offe­nen oder änder­baren Steuer­fällen und kün­ftig hat der Steuerpflichtige trotz pos­i­tiv­er Ertragsprog­nosen (Gewin­nerzielungsab­sicht) das WAHLRECHT, 1) die Abschrei­bung­sop­tio­nen der Anla­gen zu nutzen oder 2) sich von der Besteuerung auf Antrag freis­tellen zu lassen. Ein Ein­fluss des Erlass­es auf die umsatzs­teuer­liche Behand­lung (voller Vors­teuer­abzug, Ver­s­teuerung des Eigen­ver­brauch­es über 5 Jahre, danach Option zum Klei­n­un­ternehmer) ist damit bish­er nicht ver­bun­den, heißt: es bleibt bei der bish­eri­gen umsatzs­teuer­lichen Behand­lung und den damit ver­bun­de­nen Vorteilen.

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