Rückabwicklung beim Finanzamt für EKD-Fälle 2022 / 2023
Sehr geehrte Energiekonzepte Deutschland Kunden,
bitte sehr aufmerksam lesen, denn….
…aufgrund der Dauer der Lieferung über den Jahreswechsel hinaus sind Sie teilweise aufgrund von Lieferengpässen und/oder einer damals noch etwas umstrittenen Rechtsauffassung zum Nullsteuersatz als regelbesteuerter Unternehmer zum Zeitpunkt der Anmeldung richtigerweise beim Finanzamt angemeldet worden. Diese Kosten hat die EKD damals noch übernommen.
Nach einem Bund Länder Gipfel haben am 23.8.23 die Finanzminister der Länder beschlossen, dass die EKD eine Werklieferung zum Nullsteuersatz erbringt, wenn die Anlage jahresübergreifend (2022 Montage PV-Module auf 2023 Speicher- und Wechselrichterlieferung mit Anschluss an die Elektrik – Zählerwechsel spielt steuerlich keine Rolle) gebaut wurde. Bayern hat mich telefonisch am 13.09.23 darüber informiert, die sächsischen Finanzämter haben seit 19.9.23 eine entsprechende Verfügung der obersten Behörde ihres Landes erhalten, der BMF, Herr Lindner, hat dies offiziell am 30.11.23 in einem BMF-Schreiben (Randnummer 6) verkündet. Der oberste Geschäftsführer der EKD, nebst kaufmännischem Leiter, bekam alles am 11.10.23 in einem persönlichen Gespräch in Leipzig von mir mitgeteilt.
Sie stehen im Moment in einem Verwaltungsverfahren, in das Sie jetzt nicht mehr hingehören, denn Sie besitzen eine „private“ Anlage ohne Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt (BMF — Lindner am 12.06.23).
Es sind nun gewisse Formalien notwendig, um Ihnen künftig Verwaltungsarbeit und somit Steuerberaterkosten zu ersparen. Wir reden hier von etwa € 1.100,00 in sechs Jahren.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, für EUR 160,00 netto die entsprechende Rückabwicklung zu unterstützen. Eine Kostenbeteiligung der EKD ist in einem Gespräch zwischen uns und der Geschäftsleitung im Oktober 2023 verneint worden.
Wir gehen bei Ihnen davon aus, dass Sie ein Fall sein könnten, der 22 DC und 23 AC-Montage hatte, auf den Tag des Anschlusses beim Netzbetreiber kommt es nicht an.
Wenn Sie uns diese Mail mit einem kurzen Einverständnis bitte ausschließlich an rueckabwicklung@luginger.eu zurücksenden, betrachten wir es als Auftrag und arbeiten Ihren Fall individuell mit dem Finanzamt ab und geben Ihnen mit der Kopie der gefertigten Leistung und noch wertvolle Hinweise für ihren Netzbetreiber.
Die Verarbeitung kann nur mit folgenden einzureichenden Unterlagen erfolgen, unabhängig davon, ob Sie uns bereits Teile zu einem früheren Zeitpunkt hiervon gesendet hatten.:
- Rechnung aus 2022 mit 19%,
- Rechnung aus 2023 mit 0% Umsatzsteuer,
- (AC)-Abnahmeprotokoll, welches sie nach erfolgreicher Komplettinstallation beim Handwerker unterschrieben haben.
- Vergessen Sie nicht ihren Namen, Vornamen und Telefonnummer zu erwähnen
Steuerkanzlei Luginger
Bernhard-Göring-Str. 80 04275 Leipzig
rueckabwicklung@luginger.eu
Telefon Herr Luginger Mo-Do, 9–13 Uhr: 0171/7266619
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