Rückabwicklung beim Finanzamt für EKD-Fälle 2022 / 2023
Rückabwicklung beim Finanzamt
Aufgrund der Dauer der Lieferung über den Jahreswechsel hinaus sind Sie teilweise aufgrund von nicht durch die EKD zu vertretenden Lieferengpässen und einer damals noch strittigen Rechtsauffassung zum Nullsteuersatz als regelbesteuerter Unternehmer zum Zeitpunkt der Anmeldung richtig beim Finanzamt angemeldet worden. Diese Kosten hat die EKD übernommen.
Nach einem Bund Länder Gipfel hat am 23.8.23 die Finanzminister der Länder beschlossen, die EKD erbringt eine Werklieferung zum Nullsteuersatz, wenn die Anlage jahresübergreifend gebaut wurde. Bayern hat mich telefonisch am 13.09.23 darüber informiert, die sächsischen Finanzämter haben seit 19.9.23 eine entsprechende Verfügung der obersten Behörde ihres Landes erhalten. Sie stehen im Moment in einem Verwaltungsverfahren, in das Sie jetzt nicht mehr hingehören. Es sind nun gewisse Formalien notwendig, um Ihnen künftig Verwaltungsarbeit und somit Steuerberaterkosten zu ersparen. Wir reden hier von € 1.100,00 in sechs Jahren.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Kostenbeteiligung der EKD ist nicht angedacht, für EUR 160,00 netto die entsprechende Rückabwicklung zu unterstützen.
Jeder von Ihnen ist an einem anderen Bearbeitungsstand im Finanzamt. Deshalb kann es auch keinen Massenverfahren geben. Wir gehen bei Ihnen davon aus, dass Sie ein Fall sind, der 22 DC und 23 AC-Montage hatte, auf den Tag des Anschlusses beim Netzbetreiber kommt es nicht an.
Wenn Sie uns diese Mail mit einem kurzen Einverständnis bitte ausschließlich an rueckabwicklung@luginger.eu zurücksenden, betrachten wir es als Auftrag und arbeiten Ihren Fall individuell mit dem Finanzamt ab und geben Ihnen mit der Kopie der gefertigten Leistung und noch wertvolle Hinweise für ihren Netzbetreiber.
Steuerkanzlei Luginger
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