Mandanten-Information von admin | Jun 7, 2021 Mandanten-InformationDas Bundesministerium der Finanzen hat mit Erlass vom 02. Juni 2021 ein Wahlrecht zur Besteuerung von PV-Anlagen eingeführt. In allen noch offenen oder änderbaren Steuerfällen und künftig hat der Steuerpflichtige trotz positiver Ertragsprognosen (Gewinnerzielungsabsicht) das WAHLRECHT, 1) die Abschreibungsoptionen der Anlagen zu nutzen oder 2) sich von der Besteuerung auf Antrag freistellen zu lassen. Ein Einfluss des Erlasses auf die umsatzsteuerliche Behandlung (voller Vorsteuerabzug, Versteuerung des Eigenverbrauches über 5 Jahre, danach Option zum Kleinunternehmer) ist damit bisher nicht verbunden, heißt: es bleibt bei der bisherigen umsatzsteuerlichen Behandlung und den damit verbundenen Vorteilen.
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